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Sozialunternehmen im Blick

Unter Soziale Integrationsunternehmen werden sozial und ökonomisch agierende Betriebe verstanden, die als arbeitsmarktpolitisches Instrument zur längerfristigen Integration von langzeitarbeitlosen und schwer behinderten Menschen handeln. Sie unterstützen die soziale und berufliche Integration durch Qualifizierung, Betreuung und Beschäftigung und bilden eine Brücke für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Integrationsunternehmen, früher auch Selbsthilfefirmen genannt, entwickelten sich in Deutschland aus der arbeitsmarktpolitischen Notlage der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts, wo die Arbeitslosigkeit an Umfang zunahm und im Besonderen psychisch behinderten Personen Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden sollten, die sich den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes anlehnten.

Inzwischen haben sich soziale Unternehmen im Wirtschaftsleben etabliert, sind Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes und beschäf-tigen einen hohen Anteil von schwer behinder-ten Menschen dauerhaft mit tariflicher Entlohnung. Heute arbeiten etwa 700 Integrationsfirmen und -abteilungen im Dienstleistungssektor, hier vor allem im Einzelhandel-, Gastronomie- und EDV-Bereich. Demgegenüber sind Integrationsfirmen im Produktionssektor, im Bereich der Holzverarbeitung und in den Gebieten der Industriemontage und der Metallverarbeitung zu finden, ebenso ist der landwirt-schaftliche Sektor eingeschlossen.

Die unter dem Oberbegriff Integrationsprojekte zu findenden Formen, wie Unternehmen, Betriebe und Abteilungen, weisen vielfältige Strukturen auf. Trotz der Unterschiedlichkeit unterliegen sie der Pflicht in der Regel mindestens 25 Prozent höchstens aber 50 Prozent Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung zu beschäftigen, zudem eine Sozialbegleitung und angepasste Arbeitsbedingungen ebenso eine schriftliche Entlohnung sicher zu stellen.
Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetztes im Jahr 2000 ist das Ziel der Bundesregierung verbunden, auch Unternehmen der freien Wirtschaft in dem Aufbau von Integra-tionsprojekten mit Hilfe von Investitionszu-schüssen und Nachteilsausgleichen zu unter-stützen.


Gesetzliche Bestimmung
SGB IX § 71 Abs. 3:
Integrationsprojekte sind „rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwer behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt“.